wird ausgeübt von:
306 Freiwilligen Feuerwehren in allen Gemeinden 1 Berufsfeuerwehr in Bozen 3 Betriebsfeuerwehren.
Der gesetzliche Auftrag gemäß Landesgesetz Nr. 15/2002 lautet:
- Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
- Technische Hilfeleistung (Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen jeglicher Art für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte) und
- Katastrophenhilfe.

Die Freiwilligen Feuerwehren in allen Ortschaften gewährleisten im ganzen Land flächendeckend den Personen- und Sachschutz bei Bränden und anderen Notfällen. Flächendeckend heißt, dass in allen bewohnten Gebieten unseres Landes innerhalb von höchstens 5 bis 10 Minuten nach Alarmierung ein Ersteinsatz durch die Feuerwehr erfolgt. Die freiwilligen Feuerwehrleute üben den gesamten Dienst (Einsatz, Übung, Schulung, Gerätewartung, Organisation, Verwaltung, Aufbringen der Haushaltsmittel usw.) ehrenamtlich aus, das heißt in ihrer Freizeit, im Urlaub oder in Freistellung vom Arbeitsplatz. Die Haushalte der Freiwilligen Feuerwehr werden im Durchschnitt zur Hälfte von der öffentlichen Hand (Gemeinden und Land) und zur Hälfte von der Bevölkerung getragen.
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