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Für die Meldung zu den Feuerwehrlehrgängen gelten die Bestimmungen gemäß Dienstmappe 4.1.2. Die Plätze für jeden Lehrgang werden auf die Bezirke aufgeteilt (siehe Dienstmappe 4.1.3). Die Vergabe der Restplätze bzw. der nicht besetzten Plätze erfolgt durch den Landesverband nach objektiven Grundsätzen. Der Lehrgangsbeauftragte sammelt die Lehrgangskarten seines Bezirkes ein, er führt eine Ersatzliste und sorgt dafür, dass eventuelle Ausfälle innerhalb des Bezirkes ersetzt werden. Die Lehrgangskarten werden vom Lehrgangsbeauftragten an den Landesfeuerwehrverband weitergeleitet. Der Landesverband bestätigt die Teilnahme anhand der eingeschickten Lehrgangskarten ca. zwei bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn über den Kommandanten. Achtung: Bei Ausfällen ist ein Ersatzteilnehmer zu schicken. Dieser muss die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen. Er kann auch von einer anderen Wehr sein. Kann kein Ersatz gefunden werden, so hat der Kommandant sofort den Bezirkslehrgangsbeauftragten zu informieren. Falls Lehrgangsplätze nach Durchlaufen des oben angeführten Buchungsverfahrens (Lehrgangsbeauftragten, Bezirke) noch Restplätze vorhanden sind, können diese direkt über diese Website gebucht werden. Bedingung dazu ist die Berechtigigung zum Zugang in den Memberbereich, den jede Feuerwehr besitzt (KDT, Schritfführer etc.) Für die Meldungen zu den Brandschutzkursen für Betriebe gibt es eine eigene Regelung (Rückfragen im Landesverband).
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