Die Landesfeuerwehrschule Südtirol führt Kurse und Prüfungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch, die vom Arbeitgeber gemäß Artikel 18, Absatz 1, Buchstabe b) des Gesetzesdekretes Nr. 81 vom 09. April 2008 zur Durchführung der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen beauftragt sind. (Diese werden in der Folge als Brandschutzbeauftragte bezeichnet). Die Kurse werden gemäß Artikel 37, Absatz 9 des obengenannten Gesetzesdekretzs nach den Vorgaben des Ministerialdekretes vom 10. März 1998 abgehalten. Es werden folgende Kurse angeboten:
4-stündige Kurse für Brandschutzbeauftragte für Betriebe mit niederer Brandgefahr
8-stündige Kurse für Brandschutzbeauftragte für Betriebe mit mittlerer Brandgefahr
16-stündige Kurse für Brandschutzbeauftragte für Betriebe mit hoher Brandgefahr.
Hinweis: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten für Betriebe mit niederer und mittlerer Brandgefahr ist seit dem Schuljahr 1999/2000 in die Feuerwehrausbildung integriert worden. Informationen auf Anfrage.