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Zuweisung 5 Promille der Einkommensteuer - Erstellung einer Abrechnung und des entsprechenden Berichts
01.09.2009 - Im September 2008 sind erstmals Beiträge der „5-Promille-Zuweisungen“ an die ehrenamtlich tätigen Organisationen ausbezahlt worden.
Wie bereits unter den „News“ 2008 und 2009 bezüglich der Zuweisung der 5 Promille berichtet, wurde mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2008 für die betreffenden Organisationen die Verpflichtung eingeführt,

innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Beitrages der 5 Promille eine eigene Abrechnung zu erstellen, aus der eindeutig hervorgeht, wie der erhaltene Beitrag verwendet worden ist. Der Abrechnung ist ein entsprechender Bericht beizulegen, in welchem dies in transparenter Weise veranschaulicht wird. Die Abrechnung ist auf einem eigenen Formblatt abzufassen, welches von der Agentur der Einnahmen bzw. vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt wird.
Im Art. 8 des D.P.C.M. (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri) vom 19.03.2008, welches seit 03.06.2008 in Kraft ist, wurde dazu folgendes festgelegt:
• die Verpflichtung zur Erstellung der Abrechnung und des entsprechenden Berichtesinnerhalb eines Jahres nach Erhalt des Beitrages der „5-Promille-Zuweisungen“ gilt ausnahmslos für alle Organisationen;
aber:
• erst ab einer Beitragssumme von 15.000,00 Euro muss die Abrechnung samt
Bericht an das zuständige Ministerium eingereicht werden u.z. auf telematischem
Wege;
bei einer Beitragssumme unter 15.000,00 Euro muss die Abrechnung samt Bericht zwar erstellt, jedoch nicht an das Ministerium eingereicht werden. Abrechnung und Bericht müssen nur auf Verlangen des Ministeriums für Kontrollzwecke vorgelegt werden. Zu diesem Zweck ist die gesamte Dokumentation für 10 Jahre aufzubewahren, nichts weiter – dies dürfte für alle betreffenden Freiwilligen Feuerwehren des Landes der Fall sein.
Entgegen unserer Aussage vom letzten Jahr bezieht sich diese Bestimmung erstmals auf die „5-Promille-Zuweisungen“ des Jahres 2007 (entspricht der Steuerperiode 2006 derSteuerzahler), die frühestens im Laufe dieses Jahres ausbezahlt werden, wenn nicht noch später, was wahrscheinlicher sein dürfte.
Folglich besteht für die Beiträge, welche im September 2008 ausbezahlt worden sind und die Jahre 2005/2006 betreffen, noch keine Verpflichtung zur Erstellung der genannten Abrechnung samt Bericht.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass bis heute immer noch das angekündigte Formblatt fehlt, auf welchem die Abrechnung zu erstellen wäre.
Selbstverständlich werden wir das Thema ständig verfolgen und die Feuerwehren stets auf dem Laufenden halten.

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