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5 Promille – Ersatzerklärung des Notariatsaktes
28.05.2010 - Achtung: Jene Feuerwehren, die sich für die Zuweisung der 5 Promille eintragen haben lassen, müssen innerhalb 30. Juni 2010 an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion von Bozen, eine Ersatzerklärung eines Notariatsaktes im Sinne des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort zusenden, in welcher erklärt wird, dass die vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuwendung immer nochvorhanden sind.
Dieser Erklärung ist unbedingt eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Kommandanten beizulegen. Wird die Erklärung nicht eingereicht bzw. ohne Kopie der Identitätskarte des Kommandanten, verliert man das Anrecht auf die Zuweisung der 5 Promille.

In der Erklärung sind heuer wiederum auch Datum und Eintragungsnummer (=Dekretnummer) sowie Art und Verwahrer des Registers, in welchem man eingetragen ist, anzugeben. Sollte jemand das Eintragungsdekret nicht mehr auffinden bzw. Nummer und Datum nicht mehr wissen, bitte beim Landesverband anrufen (0471 552111) oder gleich beim Amt für Kabinettsangelegenheiten (0471 412130) ein Duplikat des Dekrets anfordern.

Muster und Vorlage für die Ersatzerklärung in Korrespondenzform („EK-Brief-Muster-10.pdf“ und „EK-Brief-Vorlage-10.doc“) bzw. Muster und Originalvorlage der Agentur der Einnahmen zum händischen ausfüllen („Ersatzerkl-10.pdf“ und „Ersatzerkl-10-Muster.pdf“) sind auf dieser Seite unter „Formulare und Dateien“ --> „Buchhaltung“ --> „5-Promille“ gespeichert.

Sollte jemand das Eintragungsformular über die Software der Agentur der Einnahmen selber erstellt haben, so kommt beim Ausdruck neben dem Eintragungsformular auch die entsprechende Eigenerklärung bereits ausgefüllt heraus. In diesem Fall kann man natürlich auch diese verwenden – der Kommandant braucht sie nur mehr zu unterschreiben und zusammen mit der Kopie seiner Identitätskarte per Einschreiben mit Rückantwort an die nachstehende Adresse verschicken. Bitte zuvor die Erklärung sorgfältig kontrollieren, dass auch alle Daten darauf aufscheinen wie z.B. Datum und Dekretnummer – es kann nämlich sein, dass diese Daten beim Eintragen des Formulars vergessen worden sind, einzutippen.

Die Anschrift der Agentur der Einnahmen lautet wie folgt:

An die Agentur der Einnahmen       Agenzia delle Entrate
Landesdirektion von Bozen             Direzione Provinciale di Bolzano
Gerichtsplatz 2                                  Piazza Tribunale 2
39100 Bozen                                      39100 Bolzano  



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