selbst mitbringt, dass die an den Übungen beteiligte Feuerwehr die Einsatzbereitschaft in ihrem Pflichtbereich gewährleistet bzw. dem Landesverband spätestens einen Tag vor dem Übungstermin die „Mitteilung
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eitschaft Die an den Übungen beteiligten Feuerwehren müssen die Einsatzbereitschaft in ihrem Pflichtbereich gewährleisten bzw. dem Landesverband spätestens einen Tag vor dem Übungstermin die „Mitteilung
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etzes vom 26. Februar 1948, Nr. 5, erlassenen Rechtsvorschriften durch. c) 85) 86) örtlichen Pflichtbereich eingreifen; wenn eine Aufforderung vorliegt, müssen sie auch außerhalb dieses Bereichs intervenieren [...] nach der Bevölkerungszahl und nach dem örtlichen Bedarf. Die Gemeinde bestimmt den örtlichen Pflichtbereich der einzelnen Feuerwehren und die erforderliche Mindestanzahl an Feuerwehrleuten. 106) (4) Das [...] Beiträge, Zuschüsse und Finanzierungen gewähren: 114) (2) Den Freiwilligen Feuerwehren, deren Pflichtbereich als Berggebiet eingestuft ist, das im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 1257/99, in geltender Fassung
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