Über den Verband
Organisation
Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols (Landesfeuerwehrverband Südtirol, LFV Südtirol) wurde im Jahre 1955 gegründet. Im Landesverband sind alle Freiwilligen Feuerwehren des Landes durch die neun Bezirksverbände vertreten; der Landesverband vertritt alle Freiwilligen Feuerwehren des Landes nach außen und führt die Landesfeuerwehrschule.
Die Organe des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols sind:
- der Landesfeuerwehrtag
- der Landesfeuerwehrausschuss
- der Vorstand
- der Landesfeuerwehrpräsident
Der Landesfeuerwehrtag besteht aus einem Delegierten je 250 aktive Feuerwehrleute oder einem Bruchteil von 250, der Freiwilligen Feuerwehren eines jeden Bezirkes und aus den Mitgliedern des Landesfeuerwehrausschusses. Zu den Aufgaben des Landesfeuerwehrtages zählen unter anderem die Wahl des Landesfeuerwehrpräsidenten und seines Stellvertreters und die Entgegennahme des Jahresberichtes.
Der Landesfeuerwehrausschuss besteht aus dem Landesfeuerwehrpräsidenten, seinem Stellvertreter, den Bezirksfeuerwehrpräsidenten und –inspektoren, dem Leiter der Landesfeuerwehrschule und dem Landesjugendreferenten. Der Landesfeuerwehrausschuss beschließt in allen Belangen in Erfüllung des Zwecks und der Aufgaben des Landesfeuerwehrverbandes.
Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes besteht aus dem Landesfeuerwehrpräsidenten, seinem Stellvertreter und drei vom Landesfeuerwehrausschuss gewählten Mitgliedern.
Der Landesfeuerwehrpräsident ist der gesetzliche Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes. Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Organe.
Der Direktor des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols führt die Beschlüsse der Verbandsorgane durch. Er ist verantwortlich für die Personalführung sowie für die Durchführung der Organisation und Verwaltung des Landesfeuerwehrverbandes.
Aufgaben
Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols ist Interessensvertreter der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols. Die Tätigkeit des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols gliedert sich in drei Bereiche:
- Führung der Landesfeuerwehrschule
- Die technische Betreuung und Beratung der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols
in allen Bereichen des abwehrenden Brand- und Katastrophenschutzes (z.B. auf den Gebieten Atemschutz, Körperschutz, Funk, Messtechnik, Fahrzeuge und Geräte, etc.) - Die Verwaltung
Betreuung der Freiwilligen Feuerwehren in allen Verwaltungsangelegenheiten wie Versicherungswesen, Bearbeitung der Landesbeiträge, Mitgliederverwaltung, Ehrungen, Planungen.
Bereiche
Gemäß Art. 55 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 hat die Landesregierung den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols mit der Führung der Landesfeuerwehrschule beauftragt. Die Landesfeuerwehrschule wird vom Leiter der Landesfeuerwehrschule geführt, welcher vom Vorstand des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols ernannt wird.
Die Tätigkeit der Landesfeuerwehrschule Südtirol umfasst:
- die Schulung und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols und der Betriebsfeuerwehren
und Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung, - die Abhaltung von Kursen im Bereich Brandschutz für Betriebe und Organisationen,
- die Bereitstellung von Lehrsälen, Übungsanlagen, Mensa und Heim für Schulungen und Veranstaltungen
anderer Rettungsorganisationen.
Zur Abteilung Technik gehören die Bereiche EDV, Funk und Alarmierung, die Landesatemschutzwerkstatt und die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen.
EDV
Dieser Bereich umfasst die Administration des Internetauftritts und der EDV-Systeme sowie die Bereitstellung und Weiterentwicklung verschiedener Software-Anwendungen und Dienste für die Freiwilligen Feuerwehren wie z.B. Mitglieder- und Schulverwaltung, Webmail etc.
Funk
Das Funknetz, bestehend aus den Funkzubringern, dem Sprechfunk- und Alarmierungsnetz und der landesweiten Sirenenalarmierung, ist mit der ELS der Landesnotrufzentrale verbunden. Das Funknetz erfordert laufende Wartung, die vom Landesverband koordiniert und von Fachfirmen durchgeführt wird. Die Online-Überwachung der Zubringer, der Sende- und Empfangsanlagen der Bezirksfunknetze und der Funksirenensteuerung ermöglicht in der Regel, Funktionsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
Atem- und Körperschutz
Die Landesatemschutzwerkstatt (LAW) hat die Aufgabe, die Atemschutzgeräte und Atemluftflaschen der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols instand zu halten. (ca. 2.300 Atemschutzgeräte, 8.500. Atemluftflaschen). Die Atemluftfüllstationen in den Bezirken werden ebenfalls von der LAW betreut, damit die erforderliche Atemluftqualität gewährleistet ist. Die LAW bietet zudem den Bezirksatemschutzprüfern logistische und technische Unterstützung. Bei der Abhaltung der Feuerwehrlehrgänge werden immer wieder die Dienstleistungen der Landesatemschutzwerkstatt benötigt.
Feuerlöscher
In der Feuerlöscherwerkstatt erfolgt die Wartung und die Füllung der Feuerlöscher, welche im Rahmen der Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule benötigt werden. Ebenso wird die Wartung der hauseigenen Feuerlöscher durchgeführt.
Sondergeräte und Sonderausrüstung
Die Stützpunktfeuerwehren für Gefahrguteinsätze verfügen über Sondergeräte wie Gaswarngeräte und spezielle Schutzbekleidung (Vollschutzanzüge). Die Gaswarngeräte werden von der Landesatemschutzwerkstatt instandgehalten. Dazu gehören die regelmäßige Kalibrierung der Sensoren vor Ort, der allfällige Sensortausch usw. Die Prüfung und Reparatur von Vollschutzanzügen ist ebenfalls Aufgabe der LAW.
Externe Betriebe
Bei freien Kapazitäten werden auch Dienstleistungen für private Kunden angeboten.
Wichtige Dienstleistungen werden durch die Verwaltung geleistet:
- Mitgliederverwaltung
- Verwaltung der Lehrgangsteilnehmer (insgesamt sind zur Zeit ca. 22.000 Personen erfasst)
- Ehrungen für Feuerwehrleute
- Beratung für die Feuerwehren und Bezirksverbände in Steuerfragen, im Haushalts- und Rechnungswesen
- Bearbeitung von Versicherungen, Beiträgen
Im Steuerbereich, im Rechnungswesen, für Veranstaltungen, bei der Erfassung von statistischen Daten usw. gibt es laufend Änderungen und Verpflichtungen, die auch die Feuerwehren betreffen.Der Landesverband befasst sich mit der gesamten Materie und ist mit dem Raiffeisenverband, Fachleuten und Politikern ständig in Kontakt um die Interessen der Feuerwehren zu vertreten und um die Feuerwehren zu beraten und soweit als möglich zu entlasten.
Die Erstellung und Führung des Haushaltes des Landesverbandes, der Landesfeuerwehrschule und der Genossenschaft, die Gebäudeverwaltung, der Ankauf von Geräten und das Personalwesen, die Verrechnung von Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Verwaltung.