Feuerwehrgeschichte und Dokumentation
Das Sachgebiet "Feuerwehrgeschichte und Dokumentation" kümmert sich um die Geschichte des Feuerlöschwesens in Südtirol. Es werden noch Mitarbeiter gesucht!
Wie bereits in der Ausgabe 3/2017 der Feuerwehrzeitung berichtet, hat sich das Sachgebiet „Feuerwehrgeschichte und Dokumentation“ zur Aufgabe gemacht die Geschichte des Feuerlöschwesens in Südtirol zu erforschen und die Ortsfeuerwehren in Fragen zur Feuerwehrgeschichte zu unterstützen. Dazu haben bereits Treffen auf Bezirksebene stattgefunden und die Feuerwehren wurden aufgerufen, zum Thema „Die Motorisierung der Feuerwehren“ von 1864 bis heute sämtliche Fahrzeuge und Pumpen zu erfassen und über die jeweiligen Bezirks-Sachbearbeiter an den Landesfeuerwehrverband zu melden. Mittlerweile sind diese Arbeiten weit fortgeschritten. Ziel soll es ein, ein landesweites Archiv zu schaffen, zu dem die Feuerwehren und auch alle Interessierte Zugang erhalten und somit aus einer großen Anzahl an Daten schöpfen können. Durch regelmäßige Informationen und Zusammenkünfte soll die Geschichte des Feuerwehrwesens dokumentiert und auch die Jugend für die Feuerwehrtechnik begeistert werden.
Einigen Bezirken ist es leider noch nicht gelungen, entsprechende Mitarbeiter zu finden. Deshalb bitten wir auch auf diesem Wege nochmals, dass sich Interessierte, die Zeit und Lust haben auf Bezirksebene in diesem Gremium mitzuarbeiten, beim Landesfeuerwehrverband melden mögen.
(Stand: 2018; Datenpflege durch die jeweilige Feuerwehr erforderlich)
Erhobene Daten
Artikelserie
In der Feuerwehrzeitung möchten wir eine Artikelserie zum Thema Feuerwehrgeschichte starten. Als erste Beiträge werden die vier bei den Südtiroler Freiwilligen Feuerwehren noch vorhandenen Dampfspritzen einzeln vorgestellt. Die Berichte werden so gestaltet sein, dass sie herausgetrennt und somit gesammelt werden können. Der erste Beitrag wird auf die Geschichte der Dampfspritze der Freiwilligen Feuerwehr Mals zurückblicken und voraussichtlich in der Ausgabe 3/2019 unserer Feuerwehrzeitung erscheinen.
Geschichte des Landesverbandes und der Bezirksfeuerwehrverbände
Auszug aus der Broschüre des Landesfeuerwehrverbandes Südtirol „50 Jahr Landesverband und Bezirksverbände der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols – Ein Bericht“, Christoph Sternbach, 2005
Landesverband und Bezirksverbände der Freiwilligen Feuerwehren Tirols 1872 bis 1919
Die Feuerwehren hatten und haben den gesetzlichen Auftrag und den Zweck „... ein geordnetes Zusammenwirken bei Feuergefahr und anderen Notfällen zu gewährleisten, um Leben und Eigentum der Bewohner zu schützen.“ Damit ist eigentlich alles gesagt, aber damit das auch funktionieren kann braucht es eine Menge begleitender Maßnahmen, welche die einzelne Freiwillige Ortsfeuerwehr alleine nicht bewerkstelligen kann!
So gründeten im Jahr 18721 die damals bestehenden 13 Tiroler Feuerwehren in Lienz den Verband der Freiwilligen Feuerwehren Tirols „zur Hebung des Feuerlöschwesens und Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner“. Es waren dies die Feuerwehren Innsbruck, Hall, Schwaz, Zell am Ziller, Rattenberg, Kufstein, Kitzbühel, Hopfgarten, Reutte, Bruneck, Lienz, Brixen und Meran.
Später wurde der Verband umbenannt in: Gauverband der Deutsch–Tirolischen Feuerwehren.
Im Jahr 1876 wurde im Tiroler Unterland (Wörgl bis Kufstein) der erste Tiroler Bezirksfeuerwehrverband gegründet. Beim 12. Gautag in Imst 1884 wurde die Errichtung von Bezirksverbänden beantragt; beim Gautag in Niederdorf 1887 wurde dies beschlossen. Es wurden einheitliche Statuten für die Bezirksverbände erlassen. 1888 wurde der Gauverband umbenannt in Verband der Freiwilligen Deutsch–Tirolischen Feuerwehren.
Auf Südtiroler Gebiet entstanden die Bezirksverbände Bozen einschließlich Unterland (1887), Bruneck für das ganze Pustertal bis zur Wasserscheide (1887), Meran (1889), Schlanders für den ganzen Vinschgau (1902) und Brixen einschließlich Sterzing (1904). In den Bezirksverbänden schlossen sich alle Ortsfeuerwehren gebietsmäßig zu organisatorischen Einheiten zusammen.
Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehren in Tirol:
Jahr | FF insgesamt | davon in Südtirol |
1872 | 13 | 3 |
1900 | 288 | 93 |
1914 | 441 | 185 |
1918 | 447 | 176 |
Das Feuerwehrwesen in Südtirol 1919 bis 1945 – Gründung Hauptverband Bozen
Die Geschichte um Südtirol nach Ende des ersten Weltkrieges ist bekannt. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren finden sich noch Unterlagen und Schriftstücke aus denen der Gang der Dinge – die Ortsfeuerwehren betreffend – hervorgeht. Auch gibt es viele Chroniken zu runden Feuerwehrjubiläen, in denen diese Zeit bis 1945 beschrieben ist.
Gleich nach der Abtrennung Südtirols von Österreich (Friedensvertrag von St. Germain, 2. September 1919) bemühten sich – neben den Eigeninitiativen auf Orts-ebene – viele Funktionäre der Bezirksverbände um den Aufbau einer eigenen Organisation auf Landesebene, um den Feuerwehrdienst weiterhin zu gewährleisten und den Ortsfeuerwehren die notwendige Unterstützung und Koordination zu geben. Bereits im Jahr 1919 entstand ein vorbereitender Ausschuss, der die Gründung eines Landesfeuerwehrverbandes Südtirol in die Wege leiten sollte.
Die größten Schwierigkeiten gab es, die behördliche Genehmigung der Statuten für einen „Landesfeuerwehrverband Südtirol“ zu erhalten. In erster Linie war es schwierig die „genehmen“ geographischen Bezeichnungen zu finden. Am 12. Juni 1921 wurde schließlich im Posthotel Erzherzog Heinrich in Bozen der Hauptverband für Feuerwehr- und Rettungswesen der politischen Bezirke Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders und Ampezzo (kurz: Feuerwehr Hauptverband Bozen) konstituiert. Allerdings waren die Vertreter des Bezirksverbandes Ampezzo nicht anwesend und dieser konnte dann schließlich auch im Hauptverband mit seinen Feuerwehren nicht Mitglied werden, weil Ampezzo zur Provinz Belluno gehörte. Insgesamt gehörten dem neugegründeten Verband die fünf oben erwähnten Bezirksverbände mit insgesamt 176 Freiwilligen Feuerwehren an.
Nun hatten die vom Tiroler Landesverband abgetrennten Feuerwehren und Bezirksverbände wieder einen Zusammenschluss. Er war Sprachrohr und Interessensvertretung gegenüber den Behörden und Koordinator der dienstlichen organisatorischen und schulischen Notwendigkeiten.
Die junge Organisation sollte sich aber keines langen ungetrübten Bestehens erfreuen. Die militärische straffe Haltung der Feuerwehren, die zum Teil bei Festlichkeiten sogar mit einer eigenen feuerwehrmäßigen Uniform ausrückten, Feste, Bälle und Wohltätigkeitsveranstaltungen organisierten sowie ihr Einsatz und offen zur Schau getragener Behauptungswille waren den damaligen Machthabern ein Dorn im Auge, ganz abgesehen davon, dass man derlei Art von Wehren in den Alten Provinzen Italiens so gut wie nicht kannte.
Also wurden am 9. Juni 1925 über Nacht von der Regierung alle Freiwilligen Feuerwehren Südtirols aufgelöst und deren gesamtes Eigentum samt Geräten und Fahrzeugen beschlagnahmt bzw. an die von Amts wegen neu aufgestellten Berufsfeuerwehren unter behördlicher Aufsicht übergeben.1 Nach italienischem System hat man in Südtirol 7 Berufsfeuerwehren eingerichtet, die auch für den Löschdienst in den jeweiligen, freilich oft unheimlich weit vom Hauptort entfernten Landbezirken zu sorgen hatten. Es waren dies die Berufsfeuerwehren von Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt; Schlanders und Sterzing.
Da man es aber bald einsah, dass es angesichts der geographischen Zerrissenheit des Landes mit den vielen entlegenen Weilern und Gehöften nicht so gehen konnte, gewährte man den kleinen Landfeuerwehren doch wieder schön langsam ein bescheidenes Leben, dies immer aber unter behördlicher Aufsicht und strenger Kontrolle. Die meisten Wehrmänner taten nur noch der Sache zulieb mit, der alte Elan war gebrochen. Die Wehren unterstanden dem jeweiligen „Podesta“ (Bürgermeister). Register und Inventarverzeichnisse hatten in italienischer Sprache abgefasst zu werden, die Kommandosprache wurde in kleineren Orten wohl doppelsprachig geduldet, Neuwahlen unterstanden der Aufsicht des „Commissario Prefetizio“.
Die oben angeführten Zustände dauerten bis zum Herbst 1939, eben dem Zeitpunkt der Zwangsoption, wo die Abwanderungen nach Deutschland bzw. die Einberufungen zur Deutschen Wehrmacht einsetzten und sich somit auch die Reihen der Wehrmänner wesentlich lockerten (ab 1939 wurden die „geduldeten“ Feuerwehren wiederum verboten – Anm. des Verfassers).
Nach dem Separatfrieden Italiens vom 9. September 1943 wurden, im Zusammenhang mit der Besetzung des Landes durch die deutschen Truppen, die Freiwilligen Feuerwehren vom Obersten Kommissar Franz Hofer aus Innsbruck wieder in ihre alten Vereinsrechte eingesetzt, und sie mussten ihren Dienst wie vor der Auflösung von 1925 versehen. Es war dies die Zeit des langsam zu Ende gehenden 2. Weltkrieges (Fink, 1980).
Neubeginn 1945 bis 1954 ... „lei net lugglossn“
Infolge der Ereignisse im Mai 1945 übernahm wieder der italienische Staat die Macht in Südtirol. Im Rahmen der nun bald wieder demokratisch gewählten Gemeindeverwaltungen konnten sich überall die Freiwilligen Feuerwehren neu organisieren. Viele Menschen, die in früheren Jahrzehnten auf Bezirks- und Landesebene im Feuerwehrdienst tätig waren, taten sich zusammen und versuchten wieder mitzuhelfen, einen qualifizierten und flächendeckenden Dienst aufzubauen. Es ging dabei um Beschaffung von Ausrüstung, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehrleute, Koordinierung des Dienstes, Versicherung der Mannschaft und um die gesetzliche Verankerung.
Das Um und Auf für die Ausübung des Feuerwehrdienstes durch – sagen wir einmal – „nicht beamtete Bürger“ in voller Eigenverantwortung ist der gesetzliche Auftrag. Beim Wiederaufbau in Südtirol ging es nun darum, im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis der Autonomie für Südtirol ein Feuerwehrgesetz zu erlassen und auch den Sichtvermerk der Zentralregierung dafür zu erhalten! Nachdem die primäre Gesetzgebungsbefugnis für diesen Bereich der Region Trentino-Südtirol zustand, musste man die Ausrichtung des Gesetzes mit der Provinz Trient abstimmen. Ein Ausschuss „altgedienter“ Feuerwehrfunktionäre aus den Bezirken Bozen und Meran aber auch aus anderen Landesteilen unter Führung von Josef Mayr aus Meran (erster Landesfeuerwehrpräsident von 1955 bis 1966) wandte sich an den damaligen Landtagsabgeordneten und späteren zuständigen Regionalassessor Alfons Benedikter. Dieser war schließlich imstande das Regionale Feuerwehrgesetz durchzubringen und hat damit den Grundstein für den heutigen Stand des flächendeckenden Feuerwehrdienstes in Südtirol gelegt (Regionalgesetz vom 20. August 1954, Nr. 24).
Die gesetzlichen Grundlagen - Gründung Landesfeuerwehrverband
Gemäß Artikel 221 des Regionalgesetzes vom 20. August 1954 Nr. 24 schlossen sich die 260 Freiwilligen Feuerwehren mit 8.250 aktiven Feuerwehrleuten nach 30 Jahren Unterbrechung im Jahr 1955 in neun Bezirksverbänden zusammen: Bozen (1), Meran (2), Untervinschgau (3), Obervinschgau (4), Brixen/Eisacktal (5), Wipptal/Sterzing (6), Unterpustertal (7), Oberpustertal (8), Unterland (9).
Diese neun Bezirksverbände mit den 260 Freiwilligen Feuerwehren gründeten am 2. Oktober 1955 im neuen Landhaus in Bozen den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols.
Somit war – zumindest auf dem Papier – alles wieder vorhanden, was im alten Tirol den Feuerwehrdienst zusammengehalten, gleichgeschaltet und untermauert hat, das heißt, was ihn zu einem echt flächendeckenden Sicherheitssystem gemacht hat.
Das eben in Kraft getretene Feuerwehrgesetz (Regionalgesetz Nr. 24/1954) war dem Geist nach wie das Tiroler Feuerwehrgesetz verfasst, aber die Anwendung lag in der Oberhoheit der Regionalregierung der Autonomen Region Trentino-Südtirol. Das Freiwillige Feuerwehrwesen sollte zwar niemals mit Politik in Zusammenhang gebracht werden, aber zum besseren Verständnis der Entwicklung in den folgenden 20 Jahren muss auf die schwierigen und harten fünfziger und sechziger Jahre in der Südtirolgeschichte verwiesen werden.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind laut Gesetz ein Gemeindedienst und somit dem Bürgermeister unterstellt. Damit hatte die politische Behörde scheinbar keine großen „Probleme“. Anders war es schon mit Bezirks- und Landesverband. Die vom Regionalausschuss (= Regionalregierung) 1955 erlassenen Statuten geben den Verbänden Vereinsstatus mit Selbstverwaltung. Im Artikel 2 „Zweck“ werden die Aufgaben im Rahmen des Feuerwehrdienstes aufgezählt, aber vorneweg steht immer die Zusammenarbeit mit dem Regional- und/oder Landesinspektor; und so manche Aufgabe ist relativiert (gegeben und zugleich genommen) durch die Aussage „... falls der Regional- und Landesinspektor sich im Sinne des letzten Absatzes des Artikel 22 des Feuerwehrgesetzes der Tätigkeit des Landesverbandes bedienen will.“ Auf alle Fälle hat man dem Regionalinspektor (höchster Beamter für den Feuerwehrdienst in der Region) und dem Landesinspektor (Kommandant der Berufsfeuerwehr Bozen) alle Kompetenzen gegeben, die Tätigkeit der Verbände zu fördern oder zu annullieren – je nach persönlichem Gutdünken oder Anweisung von oben.
Das allerwichtigste – die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehrleute – war dem Landesinspektor alleine anheimgestellt. In dieser fundamentalen Aufgabe genehmigte das Statut großzügig die Zusammenarbeit des Verbandes mit dem Inspektor „zwecks Organisation“. Wir werden später sehen, wie das gelaufen ist.
Sicher haben Verbandsfunktionäre vor der Verabschiedung der Statuten durch den Regionalausschuss ihre Vorschläge eingebracht. Ebenso sicher ist auch, dass gewisse Inhalte und Formulierungen akzeptiert werden mussten, damit die Statuen überhaupt genehmigt wurden. Sicher ist aber auch, dass sich die Verbandsfunktionäre nicht vorstellen konnten, dass eine restriktive Anwendung möglich ist und dass oftmals aus unverständlichen Gründen Prügel auf den Weg zu einer positiven Entwicklung gelegt wurden.
Eine große Erschwernis für unsere Politiker bei der Vorlage von Gesetzen und Bestimmungen in der Region war immer der Kompromiss zwischen dem, was laut eigener Erkenntnis richtig ist, dem, was im Regionalrat oder Regionalausschuss durchzubringen ist und schließlich noch dem Erhalt des Sichtvermerkes der Zentralregierung in Rom.
Der Landesverband hat sich in den folgenden Jahren in Absprache mit den zuständigen Landespolitikern und Vertretern im Regionalrat und Regionalausschuss bemüht, die gesetzlichen Grundlagen an die Erfordernisse anzupassen. In den meisten Niederschriften über den alljährlichen Landesfeuerwehrtag liest man von Bitten, Vorschlägen, Forderungen an die verantwortlichen Politiker um gesetzliche Regelung verschiedener grundlegender Dinge für die Ausübung des Feuerwehrdienstes. Zwischen den Zeilen liest man dann, dass die Südtiroler Politiker im Regionalrat nur schwer durchdringen. Von Seiten des jeweils anwesenden Vertreters der Regionalregierung liest man wunderschöne Worte und Fluten von Lob über die Freiwilligen Feuerwehren und deren Verbände in Südtirol; dann kommen Erklärungen, warum man gerade im letzten Jahr nicht hingekommen ist und schließlich wird in Aussicht gestellt, dass dieses oder spätestens nächstes Jahr ein Abschluss zu erwarten ist. Und im nächsten Jahr wieder die gleiche Leier! Dieser aufreibende Zustand zieht sich mehr oder weniger bis in die zweite Hälfte der siebziger Jahre hin. Aber Aufgeben und Nachgeben ist nicht Sache von Menschen, die mit höchster Motivation eine notwendige Entwicklung voranbringen müssen.
Was waren die sachlichen Dinge die unbedingt einer Lösung harrten:
- Ausbildung: Feuerwehrschule im Land,
- Finanzierung der notwendigen Ausrüstung: Grundausrüstung für den Ersteinsatz auf Ortsebene, Spezialausrüstung stützpunktmäßig verteilt,
- Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit des Landesverbandes mit den Bezirksverbänden, damit sie ihren Aufgaben und Diensten für den Brand- und Katastrophenschutz nachkommen können.
Man sah den einzigen zielführenden Ausweg in Änderung bzw. Anpassung des regionalen Feuerwehrgesetzes mit der Übertragung der Zuständigkeiten für das Feuerwehrwesen auf die Länder (Bozen und Trient), sodass die Landesregierung das eigene Feuerwehrwesen verwaltet. Dies erfolgte schließlich mit Regionalgesetz vom 2. September 1978 Nr. 17. Zeitgleich wurde Hans Rubner das Referat Feuerwehrwesen und Zivilschutz in der Südtiroler Landesregierung übertragen.
Im Bereich Organisation und Bestimmungen gingen wir nun als erstes an die Fassung eines neuen Statutes. Das gültige Statut war von 1955. Das neue Statut wurde abgestimmt auf das regionale Delegierungsgesetz Nr. 17/1978; es wurden die Jugendgruppen eingefügt; die Verwaltungsdienstgrade konnten nun auch von Wehrmännern außer Dienst (über 65 Jahre) ausgeübt werden; und weitere notwendige Anpassungen.
Im neuen Statut für die Bezirksverbände und den Landesverband wurden in erster Linie – soweit mit dem geltenden Feuerwehrgesetz vereinbar – auch organisatorische Aufgaben festgeschrieben. Unter anderem die Ausrichtung und Durchführung der Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule „... in Zusammenarbeit mit dem Landesinspektor“. Eine wesentliche Neuerung war auch die „Mitarbeit in nationalen und internationalen Feuerwehrgremien“. Es war für uns nämlich lebensnotwendig, das „warme Wasser“ nicht selbst neu erfinden zu müssen, sondern uns soweit möglich an die österreichischen und deutschen Verbände und Feuerwehrschulen anzulehnen. Die neuen Statuten wurden am 30. Dezember 1983 vom Landesausschuss genehmigt.
Wesentlich für die Entwicklung in den nächsten Jahren war, dass wir die politische und finanzielle Rückendeckung hatten für die gemeinsam abgesprochenen Initiativen in den Bereichen Technik, Ausbildung und Organisation. Wir konnten also anfangen langfristig zu planen mit konkreter Möglichkeit zur Realisierung.
Im Bereich Schule kam aber doch langsam aber sicher ein Pferdefuß an die Oberfläche: Der Landesinspektor war zwar ein sehr umgänglicher Mensch, aber er war seit 1967 im Amt und konnte sich offensichtlich doch nicht mehr von der „Region“ auf die „Provinz“ umstellen und neue partnerschaftliche Spielregeln annehmen.
Wir fanden die Lösung gemeinsam mit dem seit 1987 für Feuerwehrwesen und Zivilschutz zuständigen Landesrat Erich Achmüller, indem ein Artikel im Landes-gesetz vom 11. August 1988, Nr. 30 eingefügt wurde der die Landesregierung befugte, ... den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols mit der Organisation und der Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildungslehrgänge für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren zu beauftragen; ... . Das war der eigentliche Start zu dem, was heute an Feuerwehrausbildung in Südtirol steht.
Wir konnten uns von jetzt an wirklich der Sacharbeit widmen und konnten vor allem Erfahrung sammeln und Lücken schließen, für ein endgültiges Landes-Feuerwehrgesetz. Wir denken, dass dieser Weg auch für den Landtag der richtige war, denn er beschloss schließlich nicht etwas, „was diese Freiwilligen in Zukunft machen sollen oder werden“ sondern er konnte im Gesetz festschreiben, was schon guter Bestand und gute Praxis war.
Am 18. Dezember 2002 beschließt der Südtiroler Landtag das Landesgesetz Nr. 15 „Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste“. Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Am 11. September 2003 erlässt der Landeshauptmann mit Dekret Nr. 36 die Durchführungsverordnung zu obigem Gesetz.
Man kann sagen, dass die gesetzliche Regelung des Feuerwehrdienstes durch das Land Südtirol der Abschluss einer zielstrebig und teilweise auch mühsam erarbeiteten jahrzehntelangen Entwicklung ist.
Die Statuten der Freiwilligen Feuerwehren, der Bezirksfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes wurden gemäß Artikel 47 und Artikel 53 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002 Nr. 15 mit Dekret des Landeshauptmanns vom 18. August 2004 Nr. 10/26.0 genehmigt.
Laut italienischem Zivilgesetzbuch sind die Freiwilligen Feuerwehren und ihre Verbände „nicht anerkannte Vereine“. Somit müsste eigentlich die Mitgliederversammlung die „innere Verfassung“, das Statut, beschließen. Da aber der Hauptzweck der Feuerwehren und deren Verbände die Ausübung eines öffentlichen, gesetzlich geregelten Dienstes ist, besteht die Notwendigkeit eines einheitlichen Statutes für alle.
Darum wurde im Landesgesetz die Erstellung des Statutes der Freiwilligen Feuerwehren durch den Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem Gemeindenverband vorgesehen, weil ja die Freiwilligen Feuerwehren einen Gemeindedienst erfüllen; die Erstellung der Verbandsstatuten erfolgt durch den Landesfeuerwehrverband. Die Genehmigung der Statuten erfolgt dann mit Dekret des Landeshauptmanns.
Diese Statuten regeln im Prinzip wie bei jedem Verein den Zweck, die Ausrichtung, die Mitgliedschaft, die Organe und die Führung, speziell abgestimmt auf den Feuerwehrdienst.
Das Statut der Freiwilligen Feuerwehren musste aufgrund der neuen staatlichen Bestimmungen für den Dritten Sektor, welche auch die Freiwilligen Zivilschutzorganisationen betreffen, angepasst werden. Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 30.09.2019 Nr. 18291/2019 wurde das neue Statut genehmigt und veröffentlicht.
Interessante Links
Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
Österreichische Nationalbibliothek
Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum
Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann
Bilder italienischer Dampfspritzen
Hinweise zu Suchmethoden auf Google Möglichkeit 1
Hinweise zu Suchmethoden auf Google Möglichkeit 2
Mitteilungen des Deutschtirolischen Feuerwehr-Landes-Verbandes
Regionale und lokale Zeitungen aus Alttirol
Historische Kirchenbücher Südtirol
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