Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule

Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an allen Lehrgängen und Kursen der Landesfeuerwehrschule zum Schutz der Teilnehmer und des Personals die Vorlage der grünen Bescheinigung (CoronaPass) gemäß der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 23.04.2021 erforderlich ist. ✅

Nachdem die Testmöglichkeiten noch nicht flächendeckend gegeben sind haben wir erreicht, dass wir jene Lehrgangsteilnehmer welche den Test nicht durchführen konnten, vor Kursbeginn an der Landesfeuerwehrschule testen können. Die Lehrgangsteilnehmer müssen sich dazu bereits um 7.15 Uhr in der Feuerwehrschule mit ausgefülltem Ableseblatt einfinden. Wir bitten euch zu beachten, dass alle möglichst schon mit der grünen Bescheinigung (CoronaPass) zum Kurs kommen sollen damit wir pünktlich beginnen können und unsere beschränkte Testmöglichkeit nicht überlastet wird.